Nur DiätologInnen…
- … dürfen laut Gesetz gesunde als auch kranke Menschen ernährungstherapeutisch betreuen
- … haben ein dreijähriges „Diätologie“-Vollzeitstudium absolviert und gehören somit zu den MTD-Berufen (gehobene medizinisch-technische Dienste).
- … haben die Verpflichtung, sich regelmäßig weiterzubilden und sind somit immer auf dem neuesten Stand
(Quelle: Verband der Diaetologen Österreichs/Diätologenverband: www.diaetologen.at)
Ihre Diätologin Julia Staubmann-Schimack, BSc