Nur DiätologInnen…

  • …  dürfen laut Gesetz gesunde als auch kranke Menschen ernährungstherapeutisch betreuen
  • … haben ein dreijähriges „Diätologie“-Vollzeitstudium absolviert und gehören somit zu den MTD-Berufen (gehobene medizinisch-technische Dienste).
  • … haben die Verpflichtung, sich regelmäßig weiterzubilden und sind somit immer auf dem neuesten Stand

(Quelle: Verband der Diaetologen Österreichs/Diätologenverband: www.diaetologen.at)

 

Ihre Diätologin Julia Staubmann-Schimack, BSc